27.02.2006

Rechtslage: Ab wann dürfen Jugendliche in einer eigenen Wohnung leben?


Darf man mit 16 eine eigene Wohnung haben? Die Antwort auf diese Frage bekommt ihr hier...


Raus aus dem Elternhaus, rein in die eigenen vier Wände. Immer mehr Jugendliche äußern schon vor dem 18. Lebensjahr den Wunsch nach einer eigenen Wohnung. Sich unabhängig und frei fühlen, das Gefühl sein Leben selbst im Griff zu haben – das ist auch für Minderjährige möglich. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich gilt: Wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat ist nur „beschränkt geschäftsfähig“ und kann daher keinen wirksamen Mietvertrag abschließen. Dieser wird erst gültig wenn auch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten dazu ihr Einverständnis schriftlich ablegen.

Dieses Gesetz gilt übrigens nicht nur für Mietverträge. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur „Rechtlich vorteilhafte Verträge“ selbstständig abschließen. Das sind Verträge, die weder einen Rechtsverlust noch eine Verpflichtung zur Folge haben.

„Rechtlich nachteilige Verträge“, wie etwa ein Handyvertrag oder die Eröffnung eines Kontos können immer nur mit Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden.

Die Erziehungsberechtigten haben somit bei diesen Verträgen eine Mitverantwortung und werden beispielsweise verantwortlich dafür, wenn Kinder oder Jugendliche zahlungsunfähig sind.

Fazit: Wer Minderjährig ist, endlich in eine eigene Wohnung will aber keine Zustimmung der Eltern hat, hat kaum Chancen trotzdem einen Vertrag wirksam durchzusetzen. Erst ab 18 Jahren können alle allgemeinen Verträge abgeschlossen werden und Jugendliche sind „voll geschäftsfähig“.




Ein Beitrag von Markus(34)

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